Der Antrieb macht den Unterschied! Vielleicht haben Sie auch schon überlegt, ob das nächste Auto wieder einen herkömmlichen Verbrennungsmotor haben muss?
Der Antrieb erfolgt ausschließlich mit elektrischer Energie, gespeist aus einem wieder aufladbaren Akkumulator (Akku), dessen Reichweite durchschnittlich 220 km beträgt. Vorteile dieses Antriebs:
Hier besteht der Antrieb aus zwei Komponenten: Dem Antriebs-Akkumulator und dem Verbrennungsmotor, d. h. beide Techniken sind im Fahrzeug verbaut. Die Art, wie diese Antriebe kombiniert werden, beeinflusst neben der Reichweite und dem Vebrauch auch die Frage, ob Sie beim Kauf des Hybrid-Fahrzeugs mit einem Umweltbonus rechnen können oder nicht. Hier finden Sie die Unterschiede kurz erklärt:
Distanzen bis ca. 50 km können bei einem Plug-in-Hybrid rein elektrisch gefahren werden. Danach übernimmt der Verbrennungsmotor den Antrieb. Das Laden der Batterie erfolgt extern mithilfe eines Ladekabels z. B. über eine Steckdose. Vorteil: Durch die Kombination beider Technologien besteht keine Abhängigkeit von Ladesäulen.
Der Verbrennungsmotor wird durch ein Elektroantriebsteil unterstützt. Die Bremsenergie kann in einer Nutzbremse wiedergewonnen werden. Es sind keine rein elektrischen Fahrten möglich.
Kurze Strecken können mit geringer Geschwindigkeit rein elektrisch zurückgelegt werden, dennoch kommt hauptsächlich der Verbrennungsmotor zum Einsatz. Der Akkumulator wird durch den Verbrennungsmotor sowie durch Bremsenergie aufgeladen.
Zusätzlich zur Absicherung der herkömmlichen Kfz-Versicherung erfordern die neuen Antriebe veränderten Versicherungsschutz. Es gibt beispielsweise zwei Möglichkeiten, die besondere Gefahrenquelle des Akkus abzusichern.
Mit diesem Baustein können Sie den Versicherungsschutz für Ihren Antriebs-Akku erweitern, sodass dieser auch außerhalb von Unfallschäden versichert ist. Beispielsweise sind Bedienungs- oder Überladungsfehler mit abgesichert. Somit eignet er sich ideal, wenn Sie den Akku zusätzlich zum Fahrzeug erworben oder geleast haben und hierfür die volle Gefahr tragen.
Sie haben die Möglichkeit den Akku aus dem Versicherungsschutz auszuschließen. Im Gegenzug erhalten Sie hierfür einen Beitragsnachlass in der Kaskoversicherung. Dies ist sinnvoll, wenn beispielsweise der Leasinggeber weiterhin die Gefahr für den Akkumulator trägt und somit auch bei Unfallschäden dafür leistet.
Sichern Sie Ihr Elektro- oder Hybridfahrzeug umfangreich ab.