Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!
Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer!
In manchen Bundesländern ist sie sogar eine Pflichtversicherung.
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.
Zusätzlich versicherbar sind
• Mietsachschäden, Tierhüterrisiko, Flurschäden
Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung:
Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Deutschlandweit und sofern vereinbart auch bei vorübergehenden
Auslandsaufenthalten.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten - bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit - werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.