Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den demographischen Wandel. Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Daher funktioniert der sog. „Generationenvertrag“... [ mehr ]
Jeder Zulagenberechtigte erhält 175 € Grundzulage. Zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 € und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, 300 € zugezahlt – und das jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld erhalten. Junge Sparer (bis 25 J.) mit eigenem Riester-Vertrag erhalten zusätzlich einen einmaligen „Berufseinsteigerbonus“ in Höhe von 200 €.
Man unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten. Nur wer zu einem dieser Personenkreise zählt, kann in den Genuss der staatlichen Förderung kommen.
Voraussetzung für die volle Förderung ist aber, dass der Zulagenberechtigte einen Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4% seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (max. 2.100 €)
abzüglich der Zulagen, einzahlt. Der Sockelbeitrag beträgt 60 € im Jahr.
Natürlich können Sie Ihren Riester-Vertrag auch mit weniger als den genannten 4% besparen. Die Zulagen werden dann automatisch anteilig gekürzt.
sowie
Die Rentenzahlungen sind später mit dem persönlichen Steuersatz als Rentner voll zu versteuern. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung fallen aber keine Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KvdR) auf die Auszahlungen an. Beim Wohn-Riester gibt es keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Es wird stattdessen ein fiktives Konto für den „Wohn-Riesterer“ angelegt, das so genannte Wohnförderkonto. Auf diesem werden die staatlich geförderten Tilgungsleistungen und die darauf gewährten Zulagen sowie ggf. der Betrag, der aus einem Riester-Sparvertrag zum Wohn-Riestern entnommen wurde, erfasst. Der gewährte Vorteil muss im Rentenalter versteuert werden (nachgelagerte Besteuerung).
Riester ist für viele Personengruppen eine ausgezeichnete Form der zusätzlichen Altersvorsorge. Egal ob über Zulagen oder durch Steuerersparnis, der Staat beteiligt sich aktiv an Ihrer Vorsorge.
Auch die Basis-Rente – auch bekannt als Rürup-Rente – zählt zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Anders als bei Riester beteiligt sich der Staat nicht mit Zulagen direkt an der Vorsorge, sondern fördert indirekt durch die steuerliche Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge.
Gerade für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge, z. B. in Form einer Direktversicherung, ebenfalls sehr gut zum Aufstocken der späteren Rente geeignet. Eine Direktversicherung ist steuerlich interessant, da sich mit ihr Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen lassen und Sie diese Ersparnis wieder in Ihre Vorsorge investieren können.
Leistungen aus einem Riestervertrag im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge müssen seit dem 01.01.2018 nicht mehr mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen verbeitragt werden. Dies gilt übrigens unabhängig vom Jahr des Abschlusses, somit auch für bereits bestehende Verträge.
Welche Art der Vorsorge für Sie am besten geeignet ist, hängt sehr stark von Ihrer momentanen Lebenssituation und den weiteren Planungen und Wünschen ab. Daher lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen. In der Beratung sollten alle Durchführungswege individuell beleuchtet werden.
Vergessen Sie bei der Planung Ihres Ruhestandes aber nicht, dass Ihre Arbeitskraft in der Regel die Grundlage für jedes Sparen und Vorsorgen ist. Können Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, ist nicht nur Ihre gesamte Vorsorgeplanung in Gefahr, sondern auch die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie. Hier bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz.