Es ist wahrlich keine überraschende Neuigkeit: Die gesetzliche Rente reicht nicht! Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf den Strukturwandel unserer Bevölkerung (demographischer Wandel). Wir werden immer älter. Dadurch wird die Phase des Rentenbezugs immer länger. Gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich zahlen immer weniger Arbeitnehmer in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. D... [ mehr ]
Die Abzugsfähigkeit erhöht sich jährlich um 2 %-Punkte, bis im Jahr 2025 dann 100 % angerechnet werden. Maximal können Ledige 24.305 Euro und Verheiratete 48.610 Euro jährlich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG absetzen.
Dieser Wert errechnet sich aus dem geltenden Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) sowie der Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung in Westdeutschland. Unter diesen Höchstbetrag fallen auch die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern oder AG-Vorständen ist dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.
Wie hoch die Auszahlungen Ihrer Basis-Rente besteuert werden, hängt davon ab, wann Sie in den Ruhestand gehen.
Der prozentuale Anteil der Rente, der besteuert wird,gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs.
Die Basis-Rente ist für fast alle Personengruppen geeignet, wobei jeder Personenkreis unterschiedlich von den Vorteilen profitieren kann.
Sie erhalten mit der Basis-Rente erstmals die Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen.
Werden keine Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder freiwillig an die Gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, steht der volle Höchstbetrag (24.305 Euro / 48.610 Euro bei Verheirateten) der Basis-Rente zur Verfügung. Weiterer Vorteil: Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dies durch Rechtsprechung ändert. Ein höchstrichterliches Urteil liegt derzeit noch nicht vor. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.
Bei vielen Freiberuflern und Selbstständigen schwankt das Einkommen teilweise sehr stark. Hier kann die Basis-Rente mit Flexibilität punkten. Es genügt schon ein geringer monatlicher Sparbeitrag. Je nach Geschäftsentwicklung kann dann z. B. zum Jahresende über eine Sonderzahlung bis auf die maximale Summe erhöht werden, um in vollem Umfang von den Steuervorteilen zu profitieren.
Sie profitieren in der Erwerbsphase aufgrund der hohen Steuerbelastung in besonderem Maße von der Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges.
In der Rentenphase wirkt sich der in der Regel dann geringere Steuersatz positiv aus.
Natürlich ist auch in Ihrem Fall diese Form der Altersvorsorge in der Ansparphase „Hartz-IV-sicher“.
Sie profitieren von dem bis ins Jahr 2030 besonders positiven Verhältnis zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge und der Rentenbesteuerung.
Für Kunden, die kurz vor dem Ruhestand stehen, besonders interessant: Wiederanlage, beispielsweise einer ausgezahlten Lebensversicherung, in einer Basis-Rente.
Gerade für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung ebenfalls sehr gut zum Aufstocken der späteren Rente geeignet. Eine Direktversicherung ist steuerlich interessant, da sich mit ihr Einkommensteuer und Sozialversicherungsabgaben sparen lassen. Es wird bei diesem Modell deutlich mehr für Ihr Alter gespart, als von ihrem Nettoeinkommen abgezogen wird. Diese Ersparnis kann unter anderem zur Abrundung Ihres Alters- oder Risikovorsorgebedarfs verwendet werden. So wird Ihre Absicherung rund.
Ebenso interessant ist die Riester-Rente. Hier fördert der Staat die Altersvorsorge aktiv durch Zulagen (Grundzulage plus Zulagen für jedes Kind) und Steuerersparnis. Selbstständige und Freiberufler, deren Ehepartner in einem Anstellungs- oder Beamtenverhältnis beschäftigt sind, können über ihre Partner einen indirekten Förderanspruch erwerben, wenn diese einen Riestervertrag besparen.
Welche Art der Vorsorge für Sie am besten geeignet ist, hängt sehr stark von Ihrer aktuellen Lebenssituation und den weiteren Planungen und Wünschen ab. Daher lassen sich keine pauschalen Aussagen treffen. In der Beratung sollten alle Durchführungswege individuell beleuchtet werden.
Vergessen Sie bei der Planung Ihres Ruhestandes aber nicht, dass Ihre Arbeitskraft in der Regel die Grundlage für jedes Sparen und Vorsorgen ist. Können Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, ist nicht nur Ihre gesamte Vorsorgeplanung in Gefahr, sondern auch die finanzielle Sicherheit Ihrer Familie. Hier bietet z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz. Den Einschluss der Beitragsübernahme bei Berufsunfähigkeit durch den Versicherer bieten viele Unternehmen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an.
Auch im Falle der Arbeitslosigkeit werden Sparbeiträge zur Altersvorsorge oft eingefroren. Eine Sparzielabsicherung bzw. ein privates Arbeitslosengeld übernimmt Ihre Beiträge in der Regel für ein Jahr. Das hält Ihnen den Rücken frei, sich beruflich neu zu orientieren. Ihre Altersvorsorge läuft einfach wie geplant weiter.